Berechne deine Arbeitszeit abzüglich Pausen, tracke Überstunden und prüfe die gesetzlichen Pausenzeiten nach Schweizer Arbeitsgesetz.
Netto-Arbeitszeit
Brutto
9h 00min
9.00h
Pausen
0h 30min
Pause eingehalten
Vorgeschrieben: 30 min (ArG Art. 15). Eingetragen: 30 min.
Trage im Feld Arbeitsbeginn die Uhrzeit ein, zu der du mit der Arbeit angefangen hast. Verwende das 24-Stunden-Format (z.B. 08:00 für 8 Uhr morgens). Klicke in das Stunden-Feld und tippe die Zahl ein -- das Minuten-Feld funktioniert gleich.
Gib im Feld Pause die Gesamtdauer deiner Pause in Minuten ein (z.B. 30 für eine halbe Stunde Mittagspause). Falls du mehrere Pausen hattest, klicke auf "Weitere Pause hinzufügen" -- du kannst bis zu 3 Pausen separat erfassen. Der Rechner prüft automatisch, ob die gesetzlichen Mindestpausen gemäss Schweizer Arbeitsgesetz (ArG Art. 15) eingehalten werden.
Trage im Feld Arbeitsende die Uhrzeit ein, zu der du die Arbeit beendet hast (z.B. 17:00). Falls das Ende vor dem Beginn liegt (z.B. Beginn 22:00, Ende 06:00), erkennt der Rechner automatisch eine Nachtschicht und rechnet korrekt über Mitternacht hinaus.
Das Ergebnis wird sofort in Echtzeit unterhalb der Eingabe angezeigt. Du siehst:
Klicke auf "Erweiterte Optionen" für zusätzliche Funktionen:
Wechsle oben auf "Wochenrechner", um die Arbeitszeit für eine ganze Woche zu erfassen. Jeder Tag hat eigene Felder für Beginn, Ende und Pausen. Einzelne Tage lassen sich per Checkbox deaktivieren (z.B. für freie Tage). Der Rechner zeigt die Gesamtwochenarbeitszeit, den Tagesdurchschnitt und optional die kumulierten Überstunden.
Das Schweizer Arbeitsgesetz (ArG) legt verbindliche Höchstarbeitszeiten fest, die nicht überschritten werden dürfen:
Industrielle Betriebe, Büropersonal, technische Angestellte
45 h / Woche
Alle übrigen Arbeitnehmenden
50 h / Woche
Überzeitarbeit ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, darf aber 2 Stunden pro Tag nicht überschreiten und muss innert eines angemessenen Zeitraums kompensiert oder mit einem Lohnzuschlag von 25% entschädigt werden (ArG Art. 12-13).
Das Arbeitsgesetz schreibt je nach Dauer der täglichen Arbeitszeit Mindestpausen vor. Die Pausen gelten als Arbeitsunterbrechung und werden nicht zur Arbeitszeit gezählt, sofern der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz verlassen darf.
| Tägliche Arbeitszeit | Mindestpause | Hinweis |
|---|---|---|
| Bis 5½ Stunden | Keine Pflicht | Pause freiwillig |
| Mehr als 5½ Stunden | 15 Minuten | Mindestens eine Unterbrechung |
| Mehr als 7 Stunden | 30 Minuten | Kann aufgeteilt werden |
| Mehr als 9 Stunden | 60 Minuten | Kann aufgeteilt werden |
Wichtig: Pausen von mehr als einer halben Stunde dürfen aufgeteilt werden. Einzelne Pausen müssen aber mindestens 15 Minuten betragen. GAV- oder Einzelarbeitsvertrag können grosszügigere Regelungen vorsehen.
Notiere jede Pause sofort, auch kurze Kaffeepausen. Über die Woche summieren sich auch kleine Pausen auf. Nutze den Wochen-Modus für einen vollständigen Überblick.
Viele Zeiterfassungssysteme und Lohnabrechnungen verwenden Dezimalzeit. 8h 30min = 8.50h dezimal. Unser Rechner zeigt beide Formate automatisch an.
Lege deine vertraglich vereinbarte Tagesarbeitszeit unter den erweiterten Optionen fest. So siehst du sofort, ob du Überstunden gemacht hast oder Unterzeit hast.
Nutze die Speicherfunktion, um einen Verlauf deiner Arbeitszeiten zu haben. Kopiere die Ergebnisse regelmässig zur Dokumentation in deine Zeiterfassung.
Die gesetzlichen Mindestpausen sind Pflicht. Prüfe auch deinen Arbeitsvertrag oder GAV – oft gelten grosszügigere Regelungen als das gesetzliche Minimum.
Für Nacht- und Sonntagsarbeit gelten besondere Regeln (ArG Art. 16-18). Bei regelmässiger Nachtarbeit besteht Anspruch auf ärztliche Untersuchung und Zeitzuschlag.
Nummerierte Referenzen zur inhaltlichen Verifikation.
Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel – Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten
Staatssekretariat für Wirtschaft – Informationen zu Arbeitszeit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Detaillierte Ausführungsbestimmungen zu Arbeitszeit, Pausen und Sonderschutz
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